Der BFH entscheidet aktuell zur Haftung bei Forderungsabtretung. Die Eintragung eines Umsatzsteueranspruchs zur Insolvenztabelle bewirkt keine Fälligkeit zu Lasten des Zessionars bei der Haftung nach § 13 c UStG. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Vorschriften der Insolvenzordnung.
Haftung bei Forderungsabtretung