Gewerbesteuer: Fernwärme
Wenn ein grundstücksverwaltendes Unternehmen nicht nur eigene, sondern auch ein fremdes Grundstück mit Fernwärme versorgt, dann schließt dies die erweiterte Gewerbeertragskürzung aus, so das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Diese Versorgung fremder Grundstücke mit Fernwärme stellt eine typische gewerbliche und keine vermögensverwaltende Tätigkeit