Coronavirus: Kurzarbeitergeld
Kurzarbeit wird von den Unternehmen, nicht von den Beschäftigten beantragt. Die Bundesregierung erleichtert den Zugang zu Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 01. März 2020. Die Agentur für Arbeit zahlt das Kurzarbeitergeld als teilweisen Ersatz für den durch einen vorübergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn.




