Coronavirus: Hilfskredite der KfW

Hilfskredite der KfW sollen dafür sorgen, dass dass Unternehmen, Selbständige und Freiberufler schnellstmöglich mit Liquidität versorgt werden. Die verschiedenen Förderkredite werden von Kreditinstituten an ihre Kunden weitergegeben. Sie können ab sofort beantragt werden. Die Voraussetzungen für die KfW-Kredite wurden massiv gelockert und Konditionen verbessert, um möglichst vielen Unternehmen schnell und wirksam zu helfen.

Folgende Kreditprogramme stehen zur Verfügung:

  • KfW-Unternehmerkredit für etablierte Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen. (Details)
  • ERP-Gründerkredit für jüngere Unternehmen. (Details)
  • KfW-Kredit für Wachstum für mittelständische und große Unternehmen; ab 25 Millionen Euro. (Details)

So beantragen Unternehmen Kredite:

Kredite können über die Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner beantragt werden. Die direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich. Ein Antrag verläuft in vier Schritten:

  1. Finanzierungspartner finden
    Kontakt mit der Hausbank oder anderem Finanzierungspartner aufnehmen und Termin vereinbaren. Bei der Suche nach einem Finanzierungspartner unterstützt auch die Website der KfW: www.kfw.de.
  2. Kredit beantragen
    Der Finanzierungspartner stellt für das Unternehmen den Kreditantrag bei der KfW.
  3. Kreditantrag wird geprüft
    Die KfW prüft alle Unterlagen und entscheidet über die Förderung.
  4. Kreditvertrag abschließen und Liquidität erhalten
    Das Unternehmen schließt beim Finanzierungspartner den Kreditvertrag ab, anschließend werden die Mittel bereitgestellt.

⇒ Mehr Infos finden Sie hier auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.

(Quelle: https:/www.bvbc.de/coronakrise)

Coronavirus: Hilfskredite der KfW